Der Gesetzgeber schreibt hier klare Regeln vor: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, eine Sachkundeprüfung ablegen und mindestens 12 Monate lang regelmäßig im Verein trainiert haben. Erst dann kann der Verein ein sogenanntes „Bedürfnis“ bescheinigen, mit dem Sie bei der Behörde eine Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen können.